Treppe für ein Leibgeding – die bisherige viel zu steile Treppe in einem Bauernhaus in Kohlenbach bei Waldkirch
Mit einer sogenannten „Samba-Treppe“ ist das Dachgeschoss nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.
Treppen, die ein bewohntes Obergeschoss erschließen, unterstehen der Bauaufsicht. Im Notfall muss die Treppe als sicherer Fluchtweg dienen. Stepptreppen, die so steil stehen, dass die Stufen wechselnd ausgeschnitten werden müssen, sind für die Erschließung von Wohnraum nicht zulässig.
Mehrere Kniffe waren notwendig, um das Obergeschoss des Bauernhauses in Kohlenbach bei Waldkirch sicher erreichbar zu machen.
Im Antritt (Fachbegriff für den Einstieg) wurden die Stufen so gezogen, dass nun ein bequemer und sicherer Lauf nach oben möglich ist.